Bei einer Vielzahl von Rechtsgeschäften, insbesondere bei rechtlich komplizierten oder wirtschaftlich bedeutsamen Vorgängen, sieht der Gesetzgeber das Erfordernis notarieller Mitwirkung vor.
Dadurch wird gewährleistet, dass der Sachverhalt richtig und vollständig ermittelt und die Vorstellungen der Beteiligten vertraglich eindeutig umgesetzt werden.
Als Träger eines öffentlichen Amtes berät der Notar alle Urkundsbeteiligten neutral und sorgt für eine rechtlich ausgewogene Vertragsgestaltung.
Er weist auf mögliche rechtliche Risiken hin und trägt dafür Sorge, dass auch geschäftlich unerfahrene Beteiligte sich der Tragweite ihrer Erklärungen bewusst werden.