Erbrecht & Vorsorge


Testamente und Erbverträge

Die gesetzliche Erbfolge, die eingreift, wenn keine letztwillige Verfügung (Testament oder Erbvertrag) vorliegt, entspricht häufig nicht dem Willen des Erblassers, da der Gesetzgeber stets nur abstrakt generelle Regelungen vorhält, die den Besonderheiten des Einzelfalls nicht Rechnung tragen können. 


Der Notar berät Sie über die Möglichkeiten, wie Ihr letzter Wille individuell verwirklicht werden kann. Dabei berücksichtigt er auch die steuerlichen Rahmenbedingungen, berät Sie über das Bestehen eventueller Pflichtteilsansprüche und erläutert, wie diese ggf. reduziert werden können. 


Der Erblasserwille wird im Rahmen eines umfassenden Gesprächs mit dem Notar ermittelt und rechtlich umgesetzt. 


Aufgrund der klaren und eindeutigen juristischen Formulierung bietet das notarielle Testament somit Gewähr dafür, dass künftige Auslegungsschwierigkeiten vermieden werden. 


Da die notarielle letztwillige Verfügung in aller Regel auch dazu führt, dass die Erbenstellung nicht über einen – oft hohe Kosten auslösenden – Erbschein nachgewiesen werden muss, sondern durch die notarielle Urkunde nachgewiesen werden kann, bietet sie auch nicht zu vernachlässigende kostenrechtliche Vorteile.



Vorsorgevollmachten

 

Unerwartete Schicksalsschläge wie ein plötzlicher Unfall oder eine schwere Krankheit können dazu führen, dass Sie nicht mehr in der Lage sind, aus eigener Kraft eigenverantwortlich zu handeln. Anders als in weiten Bevölkerungskreisen vermutet, bestehen in derartigen Fällen keinerlei gesetzlichen Vertretungsrechte unter nahestehenden Personen. Nicht einmal Ehepartnern wird von Gesetzes wegen ein umfassendes Recht eingeräumt, sich um die Belange des Ehegatten zu kümmern.

Es besteht allerdings die Möglichkeit, im Rahmen einer sog. „Vorsorgevollmacht“ eine oder mehrere Personen Ihres Vertrauens mit entsprechenden Handlungsbefugnissen auszustatten und dadurch zu verhindern, dass über ein gerichtliches Betreuungsverfahren wichtige Entscheidungsbefugnisse den Kreis der Familie verlassen.

Der Notar berät Sie umfassend bei der Erstellung einer derartigen Vollmacht und entwirft einen auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen und Ihren Wünschen entsprechenden Vollmachtstext.

So können Sie bestimmen, ob Ihre Vertrauensperson nur alltägliche Geschäfte vornehmen oder ob sie Ihre gesamten finanziellen Angelegenheiten regeln darf. Darüber hinaus können Sie den Bevollmächtigten auch in die Lage versetzen, Entscheidungen in Gesundheitsfragen zu treffen und Erklärungen gegenüber Ärzten und dem Pflegepersonal abzugeben.



Patientenverfügung


Die moderne Medizin hat sich in den vergangenen Jahrzehnten rasant weiterentwickelt. Technischer Fortschritt allein bedeutet jedoch nicht stets auch einen Segen für den Patienten. So beunruhigt viele Personen die Vorstellung, über einen längeren Zeitraum ohne konkrete Chance auf Wiedererlangung des Bewusstseins ans Bett gefesselt nur noch von Maschinen am Leben erhalten zu werden.

Durch die Errichtung einer sog. „Patientenverfügung“ können Sie bereits in gesunden Tagen individuell bestimmen, welchen Grad medizinischer Versorgung Sie im Falle schwerster Krankheit oder fortgeschrittener Demenz wünschen.

Der Notar klärt über die rechtlichen Wirkungen einer derartigen Erklärung auf und erarbeitet mit Ihnen gemeinsam den Ihren Interessen entsprechenden Wortlaut der Verfügung.

 

 
 
 
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