Grundstücks­recht


Grundstückskaufverträge 

Der Erwerb eines (Haus-)Grundstücks oder einer Eigentumswohnung stellt für die meisten Personen die finanziell größte Investition ihres Lebens dar.

Der Notar ermittelt im Rahmen eines Vorgesprächs zunächst den Willen der Vertragsparteien, entwirft den Urkundentext und begleitet und betreut die Vertragsbeteiligten nach erfolgter Beurkundung umfassend bis zur Umschreibung des Eigentums im Grundbuch. 


Er erledigt den gesamten Behördenverkehr, holt etwa erforderliche Genehmigungen und Löschungserklärungen von Gläubigerbanken ein, überwacht die Kaufpreisfälligkeit und trägt dafür Sorge, dass der Verkäufer sein Eigentum nicht vor Erhalt des ihm gebührenden Kaufpreises verliert. 



Grundstücksübertragungen 


Getreu dem Motto „Lieber mit warmer Hand geben als mit kalter“ fassen viele Grundstückseigentümer die Übertragung ihres Vermögens auf die nächste Generation bereits zu Lebzeiten ins Auge. In diesem Zusammenhang bedürfen zahlreiche Fragen der Klärung:

Will der Übergeber den übertragenen Grundbesitz zu seinen Lebzeiten noch (teilweise) selbst weiter nutzen (Stichwort „Wohnungsrecht“ oder „Nießbrauch“)?

Soll der übertragene Vermögensgegenstand unter bestimmten Voraussetzungen wieder an den Übergeber zurückübertragen werden (Stichwort „Rückforderungsrecht“)? 


Sollen Geschwister des Übernehmers eine Ausgleichsleistung erhalten und wenn ja, von wem (Stichwort „Abstandsgeld“)? Wie können von vorneherein Ausgleichsansprüche der Geschwister des Übernehmers (sog. „weichende Erben“) beim Tod des Übergeber vermieden werden (Stichwort „Gegenständlich beschränkter Pflichtteilsverzichtsvertrag“)? 


Soll der Wert des übertragenen Vermögensgegenstandes bei der Erbfolge nach dem Übergeber durch sog. Pflichtteilsanrechnung Berücksichtigung finden oder hat der Erwerber den Wert der Zuwendung anderen gesetzlichen Erben gegenüber zur Ausgleichung zu bringen? 


Soll sich der Übernehmer im Übergabevertrag dem Veräußerer gegenüber zu dessen Versorgung im Alter verpflichten (Stichwort „Wart- und Pflegeverpflichtung“)? 


Welche steuerlichen Folgen zieht die Zuwendung nach sich? 

In einer umfassenden Vorbesprechung erörtert der Notar mit Ihnen die vorstehend aufgeführten Fragen und setzt Ihren Willen bei der Abfassung der Übertragungsurkunde um. Bei steuerrechtlich relevanten Vorgängen empfiehlt sich die frühzeitige Einbindung eines Steuerberaters. 


Grundpfandrechte (Grundschulden und Hypotheken)

Kreditinstitute machen die Ausreichung von Darlehen meist von der Stellung einer Sicherheit abhängig. Ab einer gewissen Darlehenshöhe wird dabei in der Regel die Beleihung einer Immobilie in Form einer Grundschuld oder einer Hypothek gefordert. 


Für die Eintragung eines derartigen Grundpfandrechts im Grundbuch ist die notarielle Mitwirkung gesetzlich zwingend vorgeschrieben. 


Der Notar klärt im Rahmen der Beurkundung seine Mandanten über die wesentlichen Inhalte einer Grundpfandrechtsbestellung auf. So erläutert er u.a. den Zusammenhang von Darlehen und Grundpfandrecht, die Bedeutung von Grundschuldzinsen und den Inhalt des von den Banken regelmäßig geforderten abstrakten Schuldanerkenntnisses.


Er sorgt dafür, dass die Gläubigerbank die gewünschte Rangstelle im Grundbuch erhält und somit die Kreditausreichung gewährleistet wird.

 
 
 
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